Neue Reisegebührenvorschrift Recht Mit Bundesgesetzblatt vom 30.06.2025 wurde eine Änderung der Reisegebührenvorschrift vollzogen, die bereits mit 01.07.2025 in Kraft trat. Demnach gibt es eine Veränderung beim amtlichen Kilometergeld: Die erst vor kurzem eingeführte Vereinheitlichung des Pauschalersatzes für alle Fortbewegungsmittel auf 0.50,- Cent wurde aufgehoben – nunmehr muss wieder gestaffelt wie folgt abgerechnet werden: Die Entschädigung für die PKW-Benützung beträgt weiterhin 0.50,- Cent.Der Aufwandersatz für Motorräder/Motorfahrräder/Fahrräder wird auf 0.25,- Cent gesenkt. Mitfahrende Person: 0.15,- Cent.Die Details der neuen Regelung können Sie gerne hier nachlesen: BGBl. I Nr. 26/2025Änderung des Normverbrauchsabgabegesetzes, des Bundesimmobiliengesetzes, der Reisegebührenvorschrift 1955 sowie des Bundesgesetzes über die Förderung von Handwerkerleistungen Den Erläuterungen zur erfolgten Änderung ist wie folgt zu entnehmen:Mit dem Progressionsabgeltungsgesetz 2025, BGBl. I Nr. 144/2024, wurde die besondere Entschädigung (‚amtliches Kilometergeld‘) aufgrund der gestiegenen Spritpreise und Erhaltungskosten auf 0,50 € erhöht. Zur Verwaltungsvereinfachung wurden gleichzeitig dieselben Sätze auch für Motorfahrräder sowie Motorräder eingeführt. Ebenso wurde das Kilometergeld für die Benützung des eigenen Fahrrades auf 0,50 € erhöht. Im Sinne einer sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Verwaltung und folgend dem Regierungsprogramm unterscheidet die besondere Entschädigung wieder zwischen Personen- und Kombinationskraftwägen sowie Motorfahrräder und Motorräder, wobei für letztere ein Betrag von 0,25 € festgesetzt wird. Das Kilometergeld für die Benützung von Fahrrädern soll ebenso 0,25 € betragen. Bitte beachten Sie dies in Ihren künftigen Abrechnungen.