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Neue Reisegebührenvorschrift

Recht

Mit Bundesgesetzblatt vom 30.06.2025 wurde eine Änderung der Reisegebührenvorschrift vollzogen, die bereits mit 01.07.2025 in Kraft trat.
 
Demnach gibt es eine Veränderung beim amtlichen Kilometergeld: Die erst vor kurzem eingeführte Vereinheitlichung des Pauschalersatzes für alle Fortbewegungsmittel auf 0.50,- Cent wurde aufgehoben – nunmehr muss wieder gestaffelt wie folgt abgerechnet werden: 
Die Entschädigung für die PKW-Benützung beträgt weiterhin 0.50,- Cent.
Der Aufwandersatz für Motorräder/Motorfahrräder/Fahrräder wird auf 0.25,- Cent gesenkt.    
Mitfahrende Person: 0.15,- Cent.
Die Details der neuen Regelung können Sie gerne hier nachlesen:
 
BGBl. I Nr. 26/2025
Änderung des Normverbrauchsabgabegesetzes, des Bundesimmobiliengesetzes, der Reisegebührenvorschrift 1955 sowie des Bundesgesetzes über die Förderung von Handwerkerleistungen
 
Den Erläuterungen zur erfolgten Änderung ist wie folgt zu entnehmen:
Mit dem Progressionsabgeltungsgesetz 2025, BGBl. I Nr. 144/2024, wurde die besondere Entschädigung (‚amtliches Kilometergeld‘) aufgrund der gestiegenen Spritpreise und Erhaltungskosten auf 0,50 € erhöht. Zur Verwaltungsvereinfachung wurden gleichzeitig dieselben Sätze auch für Motorfahrräder sowie Motorräder eingeführt. Ebenso wurde das Kilometergeld für die Benützung des eigenen Fahrrades auf 0,50 € erhöht. Im Sinne einer sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Verwaltung und folgend dem Regierungsprogramm unterscheidet die besondere Entschädigung wieder zwischen Personen- und Kombinationskraftwägen sowie Motorfahrräder und Motorräder, wobei für letztere ein Betrag von 0,25 € festgesetzt wird. Das Kilometergeld für die Benützung von Fahrrädern soll ebenso 0,25 € betragen.
 
Bitte beachten Sie dies in Ihren künftigen Abrechnungen.